Haus Gefahrenmeldeanlage
Der Fachbegriff für eine Alarmanlage ist Gefahrenmelder. Nicht nur Täter, sondern auch Wasser, Feuer oder Gas können eine Gefahr darstellen.
Eine Alarmanlage besteht in der Regel aus vier Hauptteilen:
- Zentraleinheit-verarbeitet die eintretenden Signale vom Melder und austretenden Signale zum Signalgeber
- Melder – Bewegung/Glasbruch/Rauch/Öffnungsmelder
- Signalgeber – optischer/akustischer Alarm
- Bedienelement – wird die Anlage aktiviert/deaktiviert
Alarmaufschaltung zu einer Notrufleitstelle sichert einen schnellen Interventionsdienst Die Signal Übertragung erfolgt ja nach Vertrag mit Notrufleitstelle über Telefonnetz/GSM oder Internet.